regulatorische anforderungen | Das Bundesamt für Privatversicherungen, die zuständige Schweizer Aufsichtsbehörde, startete im Frühjahr 2003 das Projekt «Schweizer Solvenztest» (SST) zur Schaffung von neuen Solvenzanforderungen. Neu soll der Fokus auf ökonomischen, risikobasierten Solvenzanforderungen liegen.
Eine solvente Versicherung ist fähig, ihre Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Dazu ist ein Mindestumfang an frei verfügbaren Eigenmitteln erforderlich. Dieser dient der Abdeckung von allgemeinen Geschäftsrisiken, die nicht oder nur ungenügend durch die technischen Rückstellungen berücksichtigt werden. Unter den bisherigen Schweizer Solvenzanforderungen wird der Mindestumfang in Abhängigkeit des Geschäftsumfangs ermittelt. Für Lebensversicherungsgesellschaften entspricht dieser Wert rund 4% der mathematischen Rückstellungen.
Der neue SST wurde am 1. Januar 2006 mit der Einführung des revidierten Aufsichtsgesetzes samt Verordnung (AVO) gesetzlich verankert. Swiss Life ist daher seit diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, einen SST zu erstellen. Die Risikokategorien, welche Swiss Life seit mehreren Jahren für ihre ökonomische Risikosteuerung verwendet, stimmen mit den entsprechenden Kategorien des SST überein. Swiss Life erfüllt die im SST geforderten Solvenzkriterien auch im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im Rahmen des internen Risikoreportings wird der SST auch unterjährig näherungsweise ermittelt. Die Einbettung in die Risikosteuerung geschieht dadurch, dass der Group Chief Financial & Risk Officer und der Group Chief Investment Officer Massnahmen zur Reduktion des notwendigen Risikokapitals einleiten, sollte das ökonomische Solvenzverhältnis einen bestimmten Schwellenwert unterschreiten.
Auch die Europäische Union (EU) verfolgt mit dem Solvency-II-Projekt das Ziel einer risikobasierten Solvenzaufsicht. Am 10. Juli 2007 wurde ein erster Entwurf der entsprechenden Richtlinie durch die Europäische Kommission veröffentlicht. Es ist geplant, Solvency II bis im Jahr 2012 in den entsprechenden lokalen Gesetzen verankert zu haben. Für Swiss Life als nicht in der EU beheimateten Versicherer sind die entsprechenden Regeln zur Behandlung von Drittstaaten sehr wichtig. Die Rahmendirektive sieht zudem eine modernisierte Gruppenaufsicht vor. Kernpunkt dabei ist das Äquivalenzprinzip. Die Schweizer Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass dieses Prinzip für alle Versicherungen gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft, und zwar unabhängig vom Standort ihres Firmensitzes.