Corporate Governance | Swiss Life ist der Umsetzung der anerkannten Grundsätze einer guten Unternehmensführung verpflichtet.

Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortungsvolle, risikogerechte und transparente Führung und dient dem nachhaltigen Erfolg. Swiss Life misst der Corporate Governance und den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Führung und die Organisation der Swiss Life-Gruppe im Interesse ihrer Aktionäre, ihrer Versicherungsnehmer und ihrer Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert bei.

Swiss Life stützt sich bei der Ausgestaltung ihrer Corporate Governance auf die Richtlinie der SWX Swiss Exchange betreffend Informationen zur Corporate Governance und die Richtlinien des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) zur Corporate Governance, zum Risikomanagement und zum Internen Kontrollsystem. Sie orientiert sich zudem an den führenden nationalen und internationalen Corporate-Governance-Standards, namentlich am Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance des Verbands der Schweizer Unternehmen, economiesuisse, sowie an den Grundsätzen der Corporate Governance der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Während in den Vorjahren die Grundlagen der Corporate Governance mit der Erneuerung des Organisationsreglements und dem Erlass eines gruppenweit anwendbaren Verhaltenskodexes (Code of Compliance) weiter an die Anforderungen der Best Practice angepasst wurden, lag im Berichtsjahr das Schwergewicht auf der Prüfung der Wirksamkeit der angewandten Corporate-Governance-Praktiken. Im Rahmen der jährlichen Selbstevaluation des Verwaltungsrats wurden speziell die Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie Fragen der Kompetenzabgrenzung thematisiert. Besonders aufgegriffen wurde das Verhältnis von Verwaltungsrat und Konzernleitung. Die von Swiss Life eingeführten Massnahmen und Mechanismen zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance haben sich in der Praxis bewährt; es werden aber fortlaufend spezifische Anpassungen geprüft, um die organisatorische Ausgestaltung zu optimieren. Zur Diskussion stand, ob das Verwaltungsrats-Präsidium (Chairman’s Committee), das die Funktionen eines Corporate-Governance-, Entschädigungs- und Nominationskomitees ausübt, in mehrere Komitees aufgeteilt werden sollte. Angesichts der klaren Funktionszuweisungen wurde von einer weiteren Komiteebildung abgesehen.

Dieser Bericht zeigt die wesentlichen Aspekte der Corporate Governance der Swiss Life-Gruppe auf. Die nachstehende Gliederung folgt weitgehend der am 1. Juli 2002 und 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Richtlinie der SWX Swiss Exchange betreffend Informationen zur Corporate Governance und berücksichtigt die neuen Transparenzbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Weitere Informationen in Bezug auf den Verhaltenskodex und die Werte der Swiss Life-Gruppe finden sich im Abschnitt «Verantwortungsvolle Unternehmensführung».