Kapitalstruktur
Kapital und Kapitalveränderungen | Per Bilanzstichtag ergibt die Kapitalstruktur der Swiss Life Holding folgendes Bild:
- Ordentliches Aktienkapital: CHF 1 188 654 926, eingeteilt in 34 960 439 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 34
- Bedingtes Aktienkapital: CHF 84 439 034, eingeteilt in 2 483 501 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 34
- Genehmigtes Aktienkapital: keines
Das bedingte Kapital steht Inhabern von Wandel- oder Optionsrechten zur Verfügung, welche von der Swiss Life Holding oder von Konzerngesellschaften in Verbindung mit der Auflage von Anleihensobligationen oder ähnlichen Obligationen der Swiss Life Holding bzw. von Konzerngesellschaften eingeräumt wurden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, ihr Vorwegzeichnungsrecht bleibt aber gewahrt. Der Verwaltungsrat legt die Wandel- bzw. Optionsbedingungen fest.
Seit der Gründung der Swiss Life Holding am 17. September 2002 wurden verschiedene Kapitalmarkttransaktionen durchgeführt. Eine ausführliche Beschreibung der bis und mit Ende 2004 durchgeführten Kapitalmarkttransaktionen können dem Corporate-Governance-Teil der Geschäftsberichte der entsprechenden Jahre entnommen werden. Die Geschäftsberichte sind über die Internetseite www.swisslife.com, Bereich «Aktionäre & Analysten», Kapitel «Archiv Berichte & Ergebnisse» (www.swisslife.com/de/geschaeftsberichte), abrufbar.
Am 10. Mai 2005 beschloss die Generalversammlung der Swiss Life Holding, eine Dividende von CHF 4 pro Namenaktie in Form einer Nennwertrückzahlung auszurichten. Infolge der entsprechenden Kapitalherabsetzung verminderte sich das Aktienkapital von CHF 1688790900, eingeteilt in 33775818 Namenaktien zu je CHF 50 Nennwert, auf CHF 1 553 687 628, eingeteilt in 33 775 818 Namenaktien zu je CHF 46 Nennwert. Gleichermassen reduzierte sich das bedingte Kapital auf CHF 168 733 612, eingeteilt in 3 668 122 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 46.
Infolge teilweiser Wandlung der 0,625%-Wandelanleihe (2004–2010) (vgl. nachstehendes Kapitel «Wandelanleihen und Optionen») wurden im Jahr 2005 insgesamt 260 Namenaktien aus dem bedingten Kapital geschaffen. Das Aktienkapital erhöhte sich dadurch auf CHF 1 553 699 588, eingeteilt in 33 776 078 voll liberierte Namenaktien zu je CHF 46 Nennwert, und das bedingte Kapital reduzierte sich um CHF 11 960 auf CHF 168 721 652, eingeteilt in 3 667 862 Namenaktien zu je CHF 46 Nennwert.
An der Generalversammlung der Swiss Life Holding vom 9. Mai 2006 genehmigten die Aktionäre eine Nennwertreduktion um CHF 5 pro Namenaktie. Das Aktienkapital reduzierte sich so auf CHF 1 384 819 198, eingeteilt in 33 776 078 Namenaktien zu je CHF 41 Nennwert, und das bedingte Kapital sank auf CHF 150 382 342, eingeteilt in 3 667 862 Namenaktien zu je CHF 41 Nennwert.
Im Jahr 2006 wurde die 0,625%-Wandelanleihe (2004–2010) wiederum teilweise gewandelt, wodurch 191 neue Namenaktien geschaffen wurden. Das ordentliche Aktienkapital erhöhte sich infolgedessen auf CHF 1384827029, eingeteilt in 33776269 Namenaktien zu je CHF 41 Nennwert, und das bedingte Kapital reduzierte sich gleichermassen auf CHF 150 374 511, eingeteilt in 3 667 671 Namenaktien zu je CHF 41 Nennwert.
Die Generalversammlung vom 8. Mai 2007 beschloss eine Nennwertreduktion um CHF 7 pro Namenaktie von CHF 41 auf CHF 34 pro Aktie, womit sich das Aktienkapital auf CHF 1 148 393 146, eingeteilt in 33 776 269 Namenaktien, reduzierte.
Ebenfalls wurde im Berichtsjahr die 0,625%-Wandelanleihe (2004–2010) teilweise gewandelt, wodurch 1 184 170 neue Namenaktien geschaffen wurden. Das ordentliche Aktienkapital erhöhte sich infolgedessen per 31. Dezember 2007 auf CHF 1188654926, eingeteilt in 34 960 439 Namenaktien zu je CHF 34 Nennwert, und das bedingte Kapital reduzierte sich gleichermassen auf CHF 84 439 034, eingeteilt in 2 483 501 Namenaktien zu je CHF 34 Nennwert.
Aktien | Per Bilanzstichtag waren 34 960 439 voll liberierte Namenaktien der Swiss Life Holding mit einem Nennwert von je CHF 34 ausstehend. Unter Vorbehalt der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung von 10% (vgl. nachstehendes Kapitel «Mitwirkungsrechte der Aktionäre») berechtigt jede Aktie zu einer Stimme an der Generalversammlung.
Es sind keine Aktien mit erhöhtem oder begrenztem Stimmrecht, privilegiertem oder eingeschränktem Stimmrecht, privilegierter Dividendenberechtigung oder sonstigen Vorzugsrechten ausstehend.
Es bestehen keine anderen Beteiligungspapiere als die erwähnten Namenaktien. Ebenso wenig bestehen Partizipations- oder Genussscheine.
Transaktionen mit Aktien der Swiss Life Holding durch Mitarbeitende der Swiss Life- Gruppe sind reglementiert. Gemäss den Vorschriften des Code of Compliance und der Weisung betreffend Insider-Informationen unterliegen sämtliche Käufe und Verkäufe von Effekten der Swiss Life Holding durch Mitglieder des obersten Managements sowie durch Angehörige von Bereichen mit Zugang zu vertraulichen Informationen einer Bewilligungspflicht. Zudem gilt ein Transaktionsverbot jeweils vom 1. Januar bis 24 Stunden nach Präsentation des Jahresabschlusses bzw. vom 1. Juli bis 24 Stunden nach Präsentation des Halbjahresabschlusses des betreffenden Jahres.
Weitere Angaben zur Swiss Life-Aktie enthält das Kapitel «Informationen zur Aktie».
Übertragungsbeschränkungen und Nominee-Eintragungen | Es bestehen keine Übertragungsbeschränkungen für Aktien der Swiss Life Holding. Das Einführen, Ändern oder Aufheben von Übertragungsbeschränkungen obliegt statutarisch der Generalversammlung und erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der vertretenen Aktienstimmen sowie die absolute Mehrheit der vertretenen Aktien-Nennwerte.
Der Verwaltungsrat kann die Anerkennung eines Erwerbers als Aktionär mit Stimmrecht ablehnen, wenn der Erwerber auf Verlangen nicht ausdrücklich erklärt, die Namenaktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben zu haben.
Als Nominees können in- und ausländische Banken und Effektenhändler sowie deren Hilfsgesellschaften im Aktienbuch eingetragen werden, falls sie Aktien der Swiss Life Holding auf Rechnung wirtschaftlich berechtigter Aktionäre aufbewahren. Die Eintragung als Nominee ist auch für gewerbsmässige Vermögensverwalter zulässig, welche Aktien der Swiss Life Holding auf Rechnung Dritter treuhänderisch in eigenem Namen bei in- oder ausländischen Banken oder Effektenhändlern deponiert haben. Nominees müssen zwingend einer Bank- oder Finanzmarktaufsicht unterstehen. Die Eintragung als Nominee erfolgt auf Antrag. Die Stimmrechtsvertretung eines Nominee ist auf insgesamt 10% des Aktienkapitals beschränkt, wobei kapital- oder stimmenmässig durch einheitliche Leitung oder vertraglich verbundene Nominees als ein einziger Aktionär gelten. Ausnahmen von dieser Eintragungsbeschränkung kann der Verwaltungsrat unter Beachtung des Grundsatzes des pflichtgemässen Ermessens bewilligen. Dies war in der Berichtsperiode nicht der Fall.
Wandelanleihen und Optionen | Per Bilanzstichtag war eine Wandelanleihe ausstehend: die von der Swiss Life Holding begebene 0,625%-Wandelanleihe (2004–2010) über CHF 317 000 000. Die genauen Bedingungen dieser Wandelanleihe sowie weitere Erläuterungen dazu sind im Finanzbericht (Anhang 22) sowie im Emissionsprospekt vom 8. Juni 2004 zu finden.
Angaben über von der Swiss Life Holding oder von Konzerngesellschaften begebene Optionen auf Beteiligungsrechte der Swiss Life Holding, die im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen angeboten wurden, sind im Finanzbericht (Anhang 24) aufgeführt.