Verwaltungsrat

Funktion | Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz (Art. 698 OR) oder die Statuten an die Generalversammlung als formell oberstes Organ der Aktiengesellschaft übertragen sind. Ihm obliegen im Rahmen der unübertragbaren gesetzlichen Aufgaben insbesondere die Oberleitung der Gruppe sowie die Aufsicht über die Konzernleitung.

Wahl und Amtsdauer | Gemäss Statuten besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf, höchstens aber vierzehn Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von höchstens drei Jahren jeweils einzeln gewählt. Das Organisationsreglement sieht vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrats mit der ordentlichen Generalversammlung desjenigen Jahres, in welchem das betreffende Mitglied das 70. Altersjahr erreicht, automatisch aus dem Verwaltungsrat ausscheidet.

Staffelung der Amtszeit | Aufgrund der bei der Neubesetzung des Verwaltungsrats im Jahr 2003 erfolgten Staffelung der Amtszeit ist gewährleistet, dass jedes Jahr eine möglichst gleich bleibende Anzahl Verwaltungsräte zur Wahl kommt. Scheidet ein Mitglied während seiner Amtsdauer aus, wird das nachfolgende Mitglied für die restliche Amtsdauer gewählt. Auf diese Weise wurde mit Bezug auf die jährlichen Erneuerungswahlen eine wichtige Voraussetzung für die Kontinuität im Verwaltungsrat geschaffen.

Zusammensetzung | Im Berichtsjahr setzte sich der Verwaltungsrat der Swiss Life Holding ausschliesslich aus nicht exekutiven Mitgliedern zusammen, die keine operativen Führungsfunktionen innerhalb der Swiss Life-Gruppe wahrnehmen und auch während der vergangenen drei Geschäftsjahre keine solche Funktion innehatten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats stehen in keinen wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swiss Life Holding oder zu anderen Konzerngesellschaften. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Swiss Life Holding bilden in Personalunion auch den Verwaltungsrat der Rentenanstalt/Swiss Life.

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten von kotierten Gesellschaften. Die Annahme von Verwaltungsratsmandaten bei anderen Gesellschaften durch Mitglieder des Verwaltungsrats der Swiss Life Holding erfordert eine Bewilligung durch den Verwaltungsrat. Angaben zu weiteren Verwaltungsratsmandaten der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats finden sich im folgenden Abschnitt.

Mitglieder des Verwaltungsrats | Der Verwaltungsrat setzte sich per Bilanzstichtag aus folgenden Mitgliedern zusammen:


Name
 
 
 


Funktionen
 
 
 
Ernennungsjahr/
Jahr der
Wiederwahl


Gewählt bis
Bruno Gehrig Präsident 2003/20062009
 Präsidium, Vorsitz 
Gerold Bührer Vizepräsident 2002/2003/200512008
   Präsidium Anlage- und Risikoausschuss, Vorsitz     
Volker Bremkamp Mitglied 2003/2004/20072010
 Revisionsausschuss, Vorsitz 
Paul Embrechts Mitglied 2003/20052008
 Revisionsausschuss 
Rudolf Kellenberger Mitglied 2003/2004/20072010
   Präsidium Anlage- und Risikoausschuss     
Henry Peter Mitglied 20062009
 Revisionsausschuss 
Peter Quadri Mitglied 2003/2004/20072010
 Revisionsausschuss 
Pierfranco Riva Mitglied 2003/20062009
 Anlage- und Risikoausschuss 
Franziska Tschudi Mitglied 2003/20052008
 Anlage- und Risikoausschuss 
1 seit 2000 Mitglied des Verwaltungsrats der Rentenanstalt/Swiss Life