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Entschädigungen, Beteiligungen, Darlehen
Inhalt und Verfahren Die Ausgestaltung und die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats fallen gemäss Organisationsreglement in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtverwaltungsrats, wobei das Präsidium in seiner Funktion als Compensation Committee entsprechende Vorschläge unterbreitet. Ebenso legt der Verwaltungsrat die Richtlinien der Entschädigungspolitik der Gruppe fest. Er berücksichtigt dafür Regelungen von anderen Unternehmen ähnlicher Grösse und Branchen aufgrund allgemein zugänglicher Angaben und zieht gegebenenfalls Studien externer Fachleute bei. Im Sinne dieser Richtlinien legt das Präsidium die individuellen Entschädigungen der Mitglieder der Konzernleitung unter Information des Gesamtverwaltungsrats fest.
Das im Jahr 2000 eingeführte Aktienoptionsprogramm für das Management der Swiss Life-Gruppe wurde Ende 2002 eingestellt, weshalb seit 2003 keine Aktienoptionen mehr ausgegeben wurden. Die in den Jahren 2000 und 2001 ausgegebenen Aktienoptionen sind per Ende März 2004 sowie per Ende Mai 2006 ohne Wert verfallen.
Im Rahmen der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Konzernleitung und weitere Leistungsträger der Swiss Life-Gruppe, die von der Konzernleitung mit Zustimmung des Präsidiums des Verwaltungsrats bestimmt werden, wurde im Jahr 2004 gestützt auf ein entsprechendes Reglement eine langfristige Vergütungskomponente eingeführt. Im Jahr 2005 wurde dieses Aktienbeteiligungsprogramm leicht angepasst, indem spezifische Performancekriterien vorgegeben wurden. Diese berücksichtigen sowohl die Performance der Swiss Life Holding-Aktie als auch deren Performance im Marktvergleich zu anderen Unternehmen. Gemäss Plan werden den Teilnehmenden anwartschaftliche Bezugsrechte in Form von Performance Share Units (PSU) auf Aktien der Swiss Life Holding zugewiesen, die zum unentgeltlichen Bezug von Aktien der Swiss Life Holding nach Ablauf von drei Jahren berechtigen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der PSU kann sich je nach Entwicklung der Performancekriterien innerhalb von drei Jahren maximal um den Faktor 1,5 erhöhen oder um 0,5 reduzieren. Im Jahr 2005 nahmen an diesem Aktienbeteiligungsprogramm 37 Mitglieder des obersten Kaders der Swiss Life-Gruppe teil. Im Jahr 2005 wurden gesamthaft 67 412 PSU zugewiesen; für die Konzernleitung insgesamt 33 297, wovon 9604 an den Group CEO.
In der Berichtsperiode nahmen am entsprechend fortgesetzten Aktienbeteiligungsprogramm 36 Mitglieder des obersten Kaders der Swiss Life-Gruppe teil. Es wurden gesamthaft 46 651 PSU zugewiesen; für die Konzernleitung insgesamt 22 255, wovon 7153 an den Group CEO.
Im Hinblick auf das kommende Aktienbeteiligungsprogramm 2007 hat das Präsidium des Verwaltungsrats bestimmt, dass die während der Turnaround-Phase sachlich angezeigte Retentionskomponente (Faktor von 0,5) künftig aufgehoben wird, so dass sich die Anzahl PSU nach drei Jahren auf null reduzieren kann. Am maximal erreichbaren Faktor von 1,5 wird festgehalten. Es wird zudem weiterhin auf zwei Performancekriterien abgestellt, die je zu 50% gewichtet werden. Zum einen ist dies der Total Shareholder Return der Swiss Life Holding-Aktie (TSR Swiss Life Holding); dabei ist eine Performance von mehr als 20% erforderlich, damit ein Bezugsrecht auf Aktienzuteilung entsteht. Zum andern wird der TSR der eigenen Aktie mit dem TSR der Aktien derjenigen Unternehmen verglichen, die im Dow Jones STOXX 600 Insurance Index aufgeführt sind (TSR Outperformance); gestützt auf dieses Kriterium entsteht ein Bezugsrecht auf Aktienzuteilung dann, wenn die Performance nach Ablauf der Dreijahresfrist im Vergleich mit den betreffenden Unternehmen oberhalb des ersten Quartils liegt.
Weitere Angaben zu den Vergütungen und zum Vorsorgeaufwand für das Management und die Mitarbeitenden der Swiss Life-Gruppe sind nachfolgend sowie im Finanzbericht (Anhang 25 und 33) dargestellt.
Entschädigungen an amtierende Organmitglieder Die in der Berichtsperiode an amtierende Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung ausbezahlten Entschädigungen beliefen sich insgesamt auf folgende Beträge:
Die im Jahr 2006 amtierenden Verwaltungsratsmitglieder der Swiss Life Holding haben in der Berichtsperiode folgende Entschädigungen bezogen:
In der Berichtsperiode ist je ein Mitglied des Verwaltungsrats sowie der Konzernleitung ausgeschieden; 2006 ist sodann ein neues Mitglied des Verwaltungsrats gewählt und sind zwei neue Mitglieder der Konzernleitung ernannt worden.
Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder Keine.
Aktienzuteilung im Berichtsjahr Im Geschäftsjahr 2006 wurden die nachstehenden Zuteilungen von Namenaktien der Swiss Life Holding an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung vorgenommen:
An nahe stehende Personen4) im Sinne des Gesetzes erfolgten keine Aktienzuteilungen.
4) Unter «nahe stehende Personen» werden natürliche und juristische Personen verstanden (im Sinne von Art. 678 OR), welche mit Organmitgliedern in enger persönlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Verbindung stehen. Typischerweise zählen dazu Ehegatten, minderjährige Kinder, von Organpersonen kontrollierte Gesellschaften sowie natürliche oder juristische Personen, welche als Treuhänder für Organmitglieder fungieren.
Aktienbesitz Per Bilanzstichtag hielten die amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (inklusive ihnen nahe stehender Personen) gesamthaft die folgende Anzahl Namenaktien der Swiss Life Holding:
Optionen Seit dem Jahr 2003 wurden in der Swiss Life-Gruppe keine Aktienoptionen mehr ausgegeben. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung waren im Rahmen eines im Jahr 2000 für die gesamte Direktion der Swiss Life-Gruppe eingeführten Aktienoptionsplans in den Jahren 2000, 2001 und 2002 Aktienoptionen der Rentenanstalt/Swiss Life zugeteilt worden, welche dann in solche der Swiss Life Holding umgewandelt wurden. Dieses Aktienoptionsprogramm ist Ende 2002 mit Wirkung ab dem Jahr 2003 eingestellt worden. Die in den Jahren 2000 und 2001 zugeteilten Aktienoptionen sind per Ende März 2004 sowie per Ende Mai 2006 ohne Wert verfallen. Im Zusammenhang mit dem Umtausch der Aktien der Rentenanstalt/Swiss Life in Aktien der Swiss Life Holding, den Kapitalerhöhungen im Herbst 2002 und im Frühjahr 2004 sowie den Nennwertreduktionen der Swiss Life Holding-Aktien per August 2005 und 2006 wurden die Parameter der in den Jahren 2001 und 2002 zugeteilten Optionen gemäss Eurex-Richtlinien angepasst. Es sind sonst keine Veränderungen an den zugeteilten Aktienoptionen vorgenommen worden.
Zusätzliche Honorare und Vergütungen In der Berichtsperiode wurden keine zusätzlichen Honorare und Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung ausbezahlt.
Darlehen Per Bilanzstichtag waren gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrats und gegenüber den Mitgliedern der Konzernleitung keine Darlehen ausstehend:
Aufwendungen für die berufliche Vorsorge Die Angaben zum Vorsorgeaufwand werden im Finanzbericht aufgeführt (Anhang 25 und 33). Aus Gründen der Transparenz wird an dieser Stelle auf folgende Leistungen hingewiesen:
Als Präsident des Verwaltungsrats ist Bruno Gehrig für die Durchführung seiner beruflichen Vorsorge den Personalvorsorgeeinrichtungen von Swiss Life angeschlossen. Es gelten für ihn die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Versicherten. Der von Swiss Life in der Berichtsperiode für Bruno Gehrig übernommene Vorsorgeaufwand beträgt CHF 92 022. Für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats besteht kein solcher Anschluss; für sie sind keine Vorsorgebeiträge geleistet worden.
Die Aufwendungen für die berufliche Vorsorge zugunsten der Mitglieder der Konzernleitung haben in der Berichtsperiode insgesamt CHF 689 796 betragen, davon für Rolf Dörig als Group CEO CHF 190 040. Es erfolgten keine besonderen Zuwendungen in Form von Einkäufen usw.
Als Folge der per 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen in der beruflichen Vorsorge und der damit verbundenen Reduktion der Vorsorgeleistungen sowie der gleichzeitigen Reduktion der Vorsorgeaufwendungen des Arbeitgebers aufgrund der Begrenzung des versicherbaren Lohns hat Swiss Life zum finanziellen Ausgleich einen Betrag von CHF 1 240 000 an Rolf Dörig ausbezahlt. Steuervorteile, die gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen über den versicherbaren Lohn künftig wegfallen, werden dadurch nicht entschädigt. Swiss Life entsteht durch diese Regelung kein zusätzlicher Aufwand.
Höchste Gesamtentschädigung Verwaltungsrat Bruno Gehrig bezog als Präsident des Verwaltungsrats im Jahr 2006 die höchste Gesamtentschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats. Die im Berichtsjahr ausgerichtete Entschädigung belief sich auf folgenden Gesamtbetrag:
Höchste Gesamtentschädigung Konzernleitung Rolf Dörig bezog als Group CEO die höchste Gesamtentschädigung der Mitglieder der Konzernleitung. Die im Jahr 2006 ausgerichtete Entschädigung belief sich auf folgenden Gesamtbetrag:
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