Verwaltungsrat

Funktion Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz (Art. 698 OR) oder die Statuten an die Generalversammlung als formell oberstes Organ der Aktiengesellschaft übertragen sind. Neben den unübertragbaren gesetzlichen Aufgaben (Art. 716a OR) obliegen dem Verwaltungsrat insbesondere die Festlegung der Strategie und die Oberleitung der Gruppe sowie die Aufsicht über die Konzernleitung.

Wahl und Amtsdauer Gemäss Statuten besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf, höchstens aber vierzehn Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von höchstens drei Jahren und in der Regel einzeln gewählt. Das Organisationsreglement sieht vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrats mit der ordentlichen Generalversammlung desjenigen Jahres, in welchem das betreffende Mitglied das 70. Altersjahr erreicht, automatisch aus dem Verwaltungsrat ausscheidet.

Staffelung der Amtszeit Durch Staffelung der Amtszeit bei der Neubesetzung des Verwaltungsrats im Jahr 2003 ist gewährleistet, dass jedes Jahr eine möglichst gleich bleibende Anzahl Verwaltungsräte zur Wahl kommt. Scheidet ein Mitglied während seiner Amtsdauer aus, wird das nachfolgende Mitglied für die restliche Amtsdauer gewählt. Auf diese Weise wird eine wichtige Voraussetzung für die Kontinuität im Verwaltungsrat geschaffen.

Zusammensetzung Der Verwaltungsrat der Swiss Life Holding besteht ausschliesslich aus nicht exekutiven Mitgliedern, die keine operativen Führungsfunktionen innerhalb der Swiss Life-Gruppe wahrnehmen und auch während der vergangenen drei Geschäftsjahre keine solche Funktion innehatten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats stehen zudem in keinen wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Swiss Life Holding oder zu anderen Konzerngesellschaften. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Swiss Life Holding stellen in Personalunion auch den Verwaltungsrat der Rentenanstalt/Swiss Life.

Es bestehen keine gegenseitigen Einsitznahmen in Verwaltungsräten von kotierten Gesellschaften. Die Annahme von Verwaltungsratsmandaten bei anderen Gesellschaften durch Verwaltungsräte der Swiss Life Holding erfordert eine Bewilligung durch den Verwaltungsrat. Angaben zu weiteren Verwaltungsratsmandaten der einzelnen Verwaltungsräte finden sich im folgenden Abschnitt.

Mitglieder des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat setzte sich per Bilanzstichtag aus folgenden Mitgliedern zusammen:

NameFunktionenErnennungsjahr/ Jahr der WiederwahlGewählt bis
Bruno GehrigPräsident2003/20062009
Präsidium, Vorsitz
Gerold BührerVizepräsident2002/2003/20051)2008
Präsidium Anlage- und Risikoausschuss, Vorsitz
Volker BremkampMitglied2003/20042007
Revisionsausschuss, Vorsitz
Paul EmbrechtsMitglied2003/20052008
Revisionsausschuss
Rudolf KellenbergerMitglied2003/20042007
Präsidium Anlage- und Risikoausschuss
Henry PeterMitglied20062009
Revisionsausschuss
Peter QuadriMitglied2003/20042007
Revisionsausschuss
Pierfranco RivaMitglied2003/20062009
Anlage- und Risikoausschuss
Franziska TschudiMitglied2003/20052008
Anlage- und Risikoausschuss
1) seit 2000 Mitglied des Verwaltungsrats der Rentenanstalt/Swiss Life



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