Swiss Life Group
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Asset and Liability Management Die Abstimmung zwischen Aktiven und Passiven zählt zu den wichtigsten Aspekten des Risikomanagements einer Lebensversicherung. Das Asset and Liability Management stellt sicher, dass fällige Leistungen bezahlt werden können und stets genügend Eigenkapital zur Deckung von Wertschwankungen der Aktiven und Passiven vorhanden ist.

Der systematische Einsatz des Asset and Liability Management (ALM) zur Abstimmung der Aktiv- auf die Passivseite zielt einerseits darauf ab, dass die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern jederzeit gedeckt sind. Andererseits sollen die Aktionäre angemessen dafür entschädigt werden, dass sie Risikokapital bereitstellen. Auf Basis der ökonomischen Grundlagen bestimmt Swiss Life Risikobudget, Asset Allocation, Produktgestaltung und Ausschüttungspolitik unter Berücksichtigung statutarischer und regulatorischer Rahmenbedingungen. Das Asset and Liability Management adressiert laufend folgende Fragen:

  • Wie gross sind die Risiken, die Swiss Life eingehen kann (Risikofähigkeit)? In welchem Umfang und in welcher Form will sie Risiken eingehen (Risikoneigung)? Aus Risikofähigkeit und Risikoneigung leitet sich das Risikobudget ab.

  • Wie kann die Gruppe die Vermögen der Versicherungsnehmer und die freien Reserven des Unternehmens sowie das Eigenkapital unter den Prämissen Sicherheit, Rendite und Liquidität am besten anlegen (Asset Allocation)?

  • Welche Grundsätze gelten für die Ausschüttung der überschüssigen Erträge aus Kapitalanlagen (Ausschüttungspolitik)?

  • Welche Leistungen erhalten die Versicherungsnehmer zu welchem Preis (Produktgestaltung)?

Risikobudget Mittels einer ökonomischen Bewertung der Aktiven und Passiven ermittelt das Risikomanagement, wie viel Risikokapital zur Verfügung steht. Das verfügbare Risikokapital setzt den Rahmen für die Risikoneigung der Gruppe. Dabei gelten zwei Arten von Limiten:

  • Limiten für Risikokapital: Sie betreffen die eingegangenen Markt-, Zins-, Fremdwährungs- und Kreditrisiken.

  • Limiten für Engagements: Diese Limiten gelten auf Nettobasis für die einzelnen Fremdwährungen und für Aktien und aktienähnliche Investitionen.

Diese beiden Limiten stellen Rahmenbedingungen für die Aufteilung des Anlagevermögens auf verschiedene Anlageformen, die Asset Allocation, dar. Das Risikobudget basiert auf einer rein ökonomischen Sicht. Nicht ökonomische Einschränkungen, z.B. regulatorische und buchhalterische Vorschriften, fliessen in die Bestimmung der Risikoneigung, in die Limiten und in die Herleitung der Asset Allocation ein.

Asset Allocation Swiss Life verwaltet ihr Portfolio auf der Aktivseite so, dass das eingesetzte ökonomische Risikokapital mit ihrer Risikoneigung im Einklang steht. Dabei geben folgende Gremien die oben genannten Limiten vor: der Anlage- und Risikoausschuss (Investment and Risk Committee) auf Stufe Verwaltungsrat sowie die Asset and Liability Committees auf lokaler Ebene. Innerhalb dieser Limiten bestimmen die einzelnen Markteinheiten die Aufteilung ihres angelegten Vermögens selbst.

Da sich die Verbindlichkeiten dynamisch entwickeln, ist eine statische Asset Allocation ungeeignet. Die Verbindlichkeiten einer Versicherung lassen sich in einen garantierten und einen nicht garantierten Teil (Überschussanteil) aufteilen. Der garantierte Teil entspricht der garantierten Mindestverzinsung. Der Überschussanteil ist im Lauf der Zeit Wertveränderungen unterworfen, weil die auszuschüttenden Beträge direkt von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängen.

Bezüglich der Zinsrisiken ist das Management des Unterschieds der Restlaufzeiten der Anlagen einerseits und der Verpflichtungen andererseits (Duration Gap) entscheidend. Die Risikofähigkeit von Swiss Life erlaubt es, gezielt Zinsrisiken einzugehen. In diesem Zusammenhang hat Swiss Life seit dem 30. Juni 2006 aufgrund der Zinsentwicklung die Restlaufzeit auf der Anlageseite um fast drei Jahre verlängert und damit die Duration Gap um zwei Jahre verkürzt. Im Weiteren beinhaltet der ganzheitliche ALM-Ansatz eine stärkere Differenzierung der Asset Allocation nach Produktlinien, was eine Optimierung der Aktienquote ermöglicht. Dies führt dazu, dass die Aktienquote der Gruppe künftig den bisherigen Zielbereich (0% bis 7%) überschreiten kann.

Neben rein ökonomischen Gesichtspunkten bestimmen noch weitere Faktoren die Asset Allocation, etwa aufsichtsrechtliche oder internationale Rechnungslegungsvorschriften. Aber auch die Ausstattung mit Eigenmitteln (Solvenz), der Liquiditätsbedarf oder Anforderungen von Rating-Agenturen beeinflussen die Asset Allocation.

Ausschüttungspolitik Swiss Life strebt bei ihrer Ausschüttungspolitik einen Interessenausgleich zwischen den Versicherungsnehmern und den Aktionären an. Bei den Versicherungsnehmern steht das Bedürfnis nach Sicherheit im Zentrum. Sie wünschen eine gesicherte Mindestverzinsung und regelmässige Überschüsse in angemessener Höhe. Die Aktionäre hingegen fokussieren auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko: Sie wünschen für das von ihnen eingesetzte Eigenkapital eine angemessene Entschädigung in Form von Dividenden und Kapitalgewinnen.

Aus Sicht des Unternehmens steht schliesslich der langfristig sichere Erfolg des Geschäftsmodells im Mittelpunkt. Swiss Life ist daher an einem nachhaltigen Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen der Versicherungsnehmer und der Aktionäre interessiert.

Produktgestaltung Swiss Life bietet kundengerechte Produkte an. Diese enthalten Garantiezusagen, lassen die Kunden aber gleichzeitig an positiven Marktentwicklungen teilhaben. Bei der Produktgestaltung stimmt Swiss Life das Asset and Liability Management und die Ausschüttungspolitik so aufeinander ab, dass zukünftige Kapitalmarktentwicklungen die Profitabilität so wenig wie möglich beinträchtigen. Zur Einhaltung der Produktgestaltungsprinzipien wurden konzernweit Richtlinien zur Produktentwicklung eingeführt. Sie bilden die Standards für die lokalen Richtlinien. Bei der Zeichnung von Geschäften liegt die Verantwortung daher nicht ausschliesslich bei der Geschäftseinheit vor Ort; in bestimmten Fällen liegt sie gemäss Weisung bei der Konzernleitung.

Die Rückstellungen haben jederzeit sämtliche vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem bestehenden Geschäft zu decken. Daher sind nicht nur die aufsichtsbehördlichen Vorschriften einzuhalten, sondern auch die internen Einschätzungen bestimmter Risikoarten einzubeziehen.

Swiss Life überprüft die Grundlagen der Produktgestaltung halbjährlich, die Wirtschaftlichkeit des Neugeschäfts vierteljährlich. So ist das Unternehmen in der Lage, die Verkaufsbedingungen der einzelnen Produkte an ein dynamisches Umfeld anzupassen.

Prozessmanagement Swiss Life steuert den Asset and Liability Management-Prozess zentral. Die Verantwortung für den konzernweiten ALM-Prozess trägt der Group Chief Risk Officer (Group CRO). Die Unternehmensbereiche Risikomanagement, Asset Management, Aktuariat, Produktmanagement und Finanzmanagement bestimmen den ALM-Prozess, welcher umfassend vom Group CFO überwacht wird.

Auf lokaler Ebene setzen die zuständigen Stellen die für den Konzern erarbeiteten Entscheidungen um. Dabei arbeiten sie eng mit dem lokalen Asset and Liability Committee ihrer Geschäftseinheit zusammen.

Asset Allocation per 31. Dezember (Versicherungsportefeuille) 
Mio. CHF 20062005
Aktien11 6557.9%11 4918.0%
Alternative Anlagen5 0163.4%4 5973.2%
Liegenschaften11 8028.0%11 4918.0%
Hypotheken6 4914.4%6 7514.7%
Darlehen16 67011.3%16 94911.8%
Obligationen88 81160.2%76 41553.2%
Flüssige Mittel7 0814.8%15 94411.1%
Total147 526143 638
Aktienquote netto6.7%4.1%
Duration bei Obligationen8.4 Jahre7.6 Jahre